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InSoFa-Beratung

Sind Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung gegeben, ist der Schritt zur Kinderschutzfachkraft ratsam. So können sich z.B. freie Träger, Kita`s, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen oder auch öffentliche Träger eine externe Expertise einholen.

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a, 8b SGB VIII (InSoFa/ISeF) ist in Deutschland die beratende Person zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Im § 4 KKG wird der Rahmen für Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung gesetzt.

Was macht eine insoweit erfahrene Fachkraft?

Die Hauptaufgabe liegt darin, Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Leitungsebene zu beraten und zu unterstützen. Sie unterstützt bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und hilft festzulegen, wie weiter zu verfahren ist, um das Kindeswohl zu sichern.

Dabei stützt sich die insoweit erfahrene Fachkraft auf die Informationen, die ihr anonymisiert vorgelegt werden. Das bedeutet, dass die Verantwortung für die einzelnen Schritte im Prozess der Risikoabschätzung weiterhin die Einrichtung trägt.

Das Aufgabenspektrum der insoweit erfahrenen Fachkraft unterscheidet sich je nach Fallkonstellation. Sie wirkt jedoch insbesondere unterstützend und beratend z. B. bei

  • der Prüfung und Gewichtung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung,
  • der Risikoabschätzung einer Kindeswohlgefährdung hinsichtlich ihrer Ausprägung,
  • der Art und Weise der Einbeziehung der Eltern und der Kinder (z. B. Strategien der Gesprächsführung, Motivation),
  • der Ressourcenprüfung des Kindes/Jugendlichen und deren Eltern,
  • der Versachlichung,
  • dem besseren Fallverständnis.

Die insoweit erfahrene Fachkraft sollte grundsätzlich dann hinzugezogen werden, wenn

  • eine große Unsicherheit bei der Risikoabschätzung vorherrscht,
  • der Fall sehr komplex ist,
  • die pädagogische Kraft selbst in den Fall verstrickt und aufgrund dessen emotional belastet ist,
  • bei der Fallbeurteilung im Kollegium Dissens besteht oder die Ansichten weit auseinandergehen

um einen Fall von eventuell vorliegender Kindeswohlgefährdung fachgerecht einschätzen zu können.

Sie wird also gerufen, noch bevor das Jugendamt informiert wird, um rechtzeitig das Nötige zur Abwendung bzw. zur möglichst präzisen Einschätzung der Kindeswohlgefährdung zu unternehmen.

Fachlich strukturell gesehen sollte die insoweit erfahrene Fachkraft außerhalb der institutionellen Entscheidungs- und Weisungshierarchie verortet sein. Des Weiteren ist ihre Rolle als ein die Qualität sicherndes Element im Verfahren der Risikoeinschätzung zu beschreiben.

Demnach ist die Fachkraft weder mit Aufgaben der Dienst- und Fachaussicht zu betrauen und hat keine, wie bereits erwähnt, Verantwortung in der Fallbearbeitung.

Mit Blick auf den zu beratenden Fall ist die „Neutralität“ der insoweit erfahrenen Fachkraft zu gewährleisten. In diesem Verständnis ist die insoweit erfahrene Fachkraft in ihrer Rolle eine Art „Kompetenzzentrum“ mit hoher institutioneller Autonomie und fallbezogener Neutralität.

Details

Berater*Innen
Antje Drittler
oder
Lotte D. Holz

Kosten

Sitzungsdauer
Investition
60 Minuten
200 Euro Berlin
250 Euro Brandenburg

Anmeldung

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@bilderkraft-fortbildung.de

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